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4 K 281/20•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-02-24, 4 K 281/20
4 K 281/20Verwaltungsgericht24.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 4 K 281/20
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0224.4K281.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 17. September 2018 verpflichtet, über den Genehmigungsantrag vom 24. Juni 2015 betreffend die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage auf den G01 in der Gemarkung L. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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