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218/22.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-05-04, 218/22.A
218/22.AVerwaltungsgericht04.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 218/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0504.218.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der gegen die in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. Februar 2022 unter Ziffer 5 enthaltenen Abschiebungsandrohungen erhobenen Klage 3 K 870/22.A wird angeordnet, soweit den Antragstellerinnen zu 2. und 3. die Abschiebung nach Serbien angedroht worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.
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