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9 K 667/22•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2022-08-12, 9 K 667/22
9 K 667/22Verwaltungsgericht12.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-12
Aktenzeichen: 9 K 667/22
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2022:0812.9K667.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, die vom Kläger an der Beklagten im auf den Erwerb des akademischen Grads eines Bachelor of Science gerichteten Studiengang „Informatik“ erbrachte Prüfungsleistung im Modul 63085 „Fachpraktikum Internetsicherheit“ zur Ersetzung der Prüfungsleistung im Modul 63581 „Fachpraktikum IT-Sicherheit“ im vom Kläger belegten Studiengang „Praktische Informatik“ mit dem Ziel der Erlangung des akademischen Grads eines Master of Science anzuerkennen.
Der Bescheid der Beklagten vom 4. November 2021 und deren Widerspruchsbescheid vom 13. Januar 2022 werden aufgehoben, soweit sie dem entgegensteht.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil ist für den Kläger wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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