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5 K 3356/21.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2023-03-23, 5 K 3356/21.A
5 K 3356/21.AVerwaltungsgericht23.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 5 K 3356/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2023:0323.5K3356.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die auf Asylgewährung und Zuerkennung von Flüchtlingsschutz gerichtete Klage zurückgenommen hat.
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Dezember 2021 verpflichtet, den Kläger als subsidiär Schutzberechtigten nach § 4 Abs. 1 des Asylgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes anzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.
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