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4 K 765/24.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-06-03, 4 K 765/24.A
4 K 765/24.AVerwaltungsgericht03.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-03
Aktenzeichen: 4 K 765/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0603.4K765.24A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 26. Februar 2024 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht
erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des
Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages
leistet.
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