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13 K 4008/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-06-28, 13 K 4008/23
13 K 4008/23Verwaltungsgericht28.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-28
Aktenzeichen: 13 K 4008/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0628.13K4008.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 8. Dezember 2022 in der Gestalt Widerspruchsbescheides vom 13. September 2023 verpflichtet, dem Kläger auf die Rechnung des Dr. N. vom 26. Oktober 2022 eine weitere Beihilfe in Höhe von 2.083,40 € zu gewähren.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
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