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2 L 272/24•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-09-02, 2 L 272/24
2 L 272/24Verwaltungsgericht02.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-02
Aktenzeichen: 2 L 272/24
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0902.2L272.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die von ihr am 00. Oktober 0000 ausgeschriebene Stelle der Betriebsleitung bzw. Fachbereichungsleitung bei den Technischen Betrieben Z. mit einer anderen Bewerberin oder einem anderen Bewerber als der Antragstellerin zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis N01 festgesetzt.
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