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4 K 2167/21.A•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-09-27, 4 K 2167/21.A
4 K 2167/21.AVerwaltungsgericht27.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-27
Aktenzeichen: 4 K 2167/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:0927.4K2167.21A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 29. Juli 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wann nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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