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4 K 3714/23•Verwaltungsgericht Arnsberg, 2024-11-02, 4 K 3714/23
4 K 3714/23Verwaltungsgericht02.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-02
Aktenzeichen: 4 K 3714/23
ECLI: ECLI:DE:VGAR:2024:1102.4K3714.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13. Januar 2023 verpflichtet, gegen die Nutzung auf dem Grundstück F.-straße. 60, E. (G01) bauaufsichtlich im Wege einer Nutzungsuntersagung einzuschreiten.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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