38 K 5465/19.BDG•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-06, 38 K 5465/19.BDG
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-06, 38 K 5465/19.BDG
38 K 5465/19.BDGVerwaltungsgericht06.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 38 K 5465/19.BDG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: 38 K 5465/19.BDG
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0106.38K5465.19BDG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Bundesdisziplinarkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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