29 K 736/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-07, 29 K 736/19.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-07, 29 K 736/19.A
29 K 736/19.AVerwaltungsgericht07.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 K 736/19.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 29 K 736/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0107.29K736.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Januar 2019 und vom 29. Januar 2019 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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