18 L 2903/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-13, 18 L 2903/19
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-13, 18 L 2903/19
18 L 2903/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Regest
Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2903/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 18 L 2903/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0113.18L2903.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 12 Abs. 4 LHundG NRW
Leitsätze
Die Aufforderung zur Übertragung des Eigentums des Hundes im Anschluss an eine Haltungsuntersagung ist rechtswidrig
Tenor
Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X. aus E. beigeordnet.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 7874/19 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Oktober 2019 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Verfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 2 der Verfügung angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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