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25 K 2318/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-14, 25 K 2318/18
25 K 2318/18Verwaltungsgericht14.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-14
Aktenzeichen: 25 K 2318/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0114.25K2318.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.). Etwaige Kosten des Beigeladenen zu 2.) sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leisten.
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