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12 L 2792/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-24, 12 L 2792/19.A
12 L 2792/19.AVerwaltungsgericht24.01.2020
1. Prüfung des subsidiären Schutzes bei früheren Asylanträgen in einem sicheren Drittstaat (§ 26a AsylG) 2. Ablehnung eines Asylantrags als unzulässiger Zweitantrag (§ 71a AsylG)
Entscheidungsdatum: 2020-01-24
Aktenzeichen: 12 L 2792/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0124.12L2792.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 71a AsylG; § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG; § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG
Prüfung des subsidiären Schutzes bei früheren Asylanträgen in einem sicheren Drittstaat (§ 26a AsylG)
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässiger Zweitantrag (§ 71a AsylG)
Der Antragstellerin wird für das vorliegende Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E. aus S. beigeordnet.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 7605/19.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. Oktober 2019 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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