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18 K 15017/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-29, 18 K 15017/17
18 K 15017/17Verwaltungsgericht29.01.2020
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO; Einbeziehung von nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 18 K 15017/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0129.18K15017.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 81b 2. Alt. StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 154 Abs. 1 StPO
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO; Einbeziehung von nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Kosten leistet.
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