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28 K 12588/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-01-30, 28 K 12588/17
28 K 12588/17Verwaltungsgericht30.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 28 K 12588/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0130.28K12588.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Nutzungsuntersagungsverfügung der Beklagten vom 4. Juli 2017 rechtswidrig gewesen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubigerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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