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21 K 401/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-02-11, 21 K 401/19
21 K 401/19Verwaltungsgericht11.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 21 K 401/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0211.21K401.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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