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20 K 6295/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-04-29, 20 K 6295/19
20 K 6295/19Verwaltungsgericht29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 20 K 6295/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0429.20K6295.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Kostenbescheid der Beklagten vom 1. August 2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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