Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
21 K 19075/17.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-05, 21 K 19075/17.A
21 K 19075/17.AVerwaltungsgericht05.05.2020
Asylrecht (Afghanistan)
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 21 K 19075/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0505.21K19075.17A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Asylrecht (Afghanistan)
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nrn. 4 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27.11.2017 verpflichtet festzustellen, dass bezüglich des Klägers ein Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich Afghanistan vorliegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.