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6 L 295/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-06, 6 L 295/20
6 L 295/20Verwaltungsgericht06.05.2020
Ein EU-Führerschein berechtigt analog § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn er mangels erneuter Überprüfung der Fahreignung auf einer Fahrerlaubnis beruht, die unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 6 L 295/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0506.6L295.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV; § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV, Art. 3 Abs. 1 EGRL 126/2006; Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a) EGRL
Ein EU-Führerschein berechtigt analog § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn er mangels erneuter Überprüfung der Fahreignung auf einer Fahrerlaubnis beruht, die unter offensichtlichem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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