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21 K 2123/18.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-05-08, 21 K 2123/18.A
21 K 2123/18.AVerwaltungsgericht08.05.2020
Asylrecht (Afghanistan)
Entscheidungsdatum: 2020-05-08
Aktenzeichen: 21 K 2123/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0508.21K2123.18A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Asylrecht (Afghanistan)
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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