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18 L 1222/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-04, 18 L 1222/20
18 L 1222/20Verwaltungsgericht04.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 18 L 1222/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0804.18L1222.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Sohn der Antragsteller, K. M. , zum Schuljahr 2020/2021 vorläufig in eine Eingangsklasse des Schulverbundes H. S. / M1. am Teilstandort Im S. in E. -N. aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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