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2 L 1303/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-04, 2 L 1303/20
2 L 1303/20Verwaltungsgericht04.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 2 L 1303/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0804.2L1303.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein‑Westfalen zum 1. September 2020 vorläufig zuzulassen, bis über ihre Bewerbung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.
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