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7 L 1381/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-09-02, 7 L 1381/20
7 L 1381/20Verwaltungsgericht02.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: 7 L 1381/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0902.7L1381.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 4199/20 gegen Ziffer 3 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. Juni 2020 (Abschiebungsandrohung) wird angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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