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29 L 1111/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-09-09, 29 L 1111/20
29 L 1111/20Verwaltungsgericht09.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 29 L 1111/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0909.29L1111.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage 29 K 3317/20 gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 4. Juni 2020 wird bezüglich Ziffer 1. wiederhergestellt und bezüglich Ziffer 3. angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
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