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29 L 2317/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-25, 29 L 2317/20
29 L 2317/20Verwaltungsgericht25.11.2020
Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im innerstädtischen Bereich und im Bahnhofsumfeld anordnet.
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 29 L 2317/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1125.29L2317.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 28 Abs 1 S 1 IfSG; § 28a Abs 1 Nr 2 IfSG; § 3 Abs 2 S 1 Nr 8 CoronaSchutzVO NRW
Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im innerstädtischen Bereich und im Bahnhofsumfeld anordnet.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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