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4 L 1657/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-08, 4 L 1657/20
4 L 1657/20Verwaltungsgericht08.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 4 L 1657/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1208.4L1657.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 4928/20 wird, soweit damit die jeweils an die Antragstellerin zu 1. und den Antragsteller zu 2. gerichtete Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 21. Juli 2020 angefochten wird, hinsichtlich der Beseitigungsaufforderung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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