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2 K 6701/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-02-22, 2 K 6701/20
2 K 6701/20Verwaltungsgericht22.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-22
Aktenzeichen: 2 K 6701/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0222.2K6701.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Ziffer 5 des Bescheids der Beklagten vom 6. Oktober 2020 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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