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28 K 7068/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-03-11, 28 K 7068/18
28 K 7068/18Verwaltungsgericht11.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 28 K 7068/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0311.28K7068.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: TA Lärm; § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; BauGB
Die dem Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmigung vom 25. Juli 2018 zur „Errichtung einer Gaststätte mit Anbauten und 2 Biergärten und Nutzungsänderung einer Tanzgaststätte in einen Festsaal“ auf dem Grundstück Gemarkung W. · Flur 0 · Flurstück 000 (Hindenburgstraße 00 · 00000 W. ) in der Gestalt der Änderungsgenehmigungen vom 26. Juni 2019 und 26. Februar 2020 sowie 4. November 2020 und des Nachtrags zu dieser Änderungsgenehmigung vom 8. März 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen je ½ der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Kläger. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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