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6 K 5836/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 6 K 5836/20
6 K 5836/20Verwaltungsgericht01.07.2021
1. Zur Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe während der Restprobezeit nach Neuerteilung.2. Zur Auskunftsgebühr Nr. 145 der Anlage 1 zur GebOSt3. Zur Aufstellungsgebühr Nr. 126.1 der Anlage 1 zur GebOSt
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 6 K 5836/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0701.6K5836.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 2 Abs. 5 Satz 5 StVG; § 11 FeV; GebOSt
Der Bescheid des Beklagten vom 3. September 2020 wird aufgehoben, soweit er Kosten festsetzt, die den Betrag von 16,90 Euro übersteigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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