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2 L 1136/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-08-20, 2 L 1136/21
2 L 1136/21Verwaltungsgericht20.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 2 L 1136/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0820.2L1136.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt, die landesweit ausgeschriebene Funktionsstelle der Besoldungsgruppe A 13 LBesOA – X Direktion Kriminalität – mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Die Gerichtkosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,- € festgesetzt.
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