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25 K 7009/19.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-07, 25 K 7009/19.A
25 K 7009/19.AVerwaltungsgericht07.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-07
Aktenzeichen: 25 K 7009/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0907.25K7009.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13. September 2019 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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