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19 K 5203/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-17, 19 K 5203/18
19 K 5203/18Verwaltungsgericht17.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-17
Aktenzeichen: 19 K 5203/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0917.19K5203.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 2016 betreffend den Zeitraum 3. November 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 28. Mai 2018 werden aufgehoben, soweit damit ein Kostenbeitrag von mehr als 935,00 Euro festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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