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14 K 4002/20.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-15, 14 K 4002/20.A
14 K 4002/20.AVerwaltungsgericht15.03.2022
1. Auch Paare aus unterschiedlichen Kasten, die deshalb von einer oder beiden Herkunftsfamilien verfolgt werden, können in Indien auf eine innerstaatliche Fluchtalternative verwiesen werden.2. Die "Corona-Lage" in Indien begründet generell nicht (mehr) das Vorliegen von Abschiebungsverboten.
Entscheidungsdatum: 2022-03-15
Aktenzeichen: 14 K 4002/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0315.14K4002.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 3e AsylG, § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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