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1 K 1157/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-03-28, 1 K 1157/21
1 K 1157/21Verwaltungsgericht28.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-28
Aktenzeichen: 1 K 1157/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0328.1K1157.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Kreisausschusses vom 7. Januar 2021 verpflichtet, die Wahl zum Landrat des Kreises W. am 13. September 2020 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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