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22 I 37/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-04-05, 22 I 37/22
22 I 37/22Verwaltungsgericht05.04.2022
Einer Anordnung auf Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung eines Ausländers kann ein von Amts wegen zu prüfender Duldungsgrund (hier konkrete Hinweise auf Reiseunfähigkeit) entgegenstehen.
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 22 I 37/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0405.22I37.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 58 Abs. 6 AufenthG; § 58 Abs. 8 AufenthG; § 60a Abs. 2 AufenthG
Einer Anordnung auf Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung eines Ausländers kann ein von Amts wegen zu prüfender Duldungsgrund (hier konkrete Hinweise auf Reiseunfähigkeit) entgegenstehen.
Der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung und der Hilfsantrag auf Betreten der Wohnung der Antragsgegner werden abgelehnt.
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