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22 L 904/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-05, 22 L 904/22.A
22 L 904/22.AVerwaltungsgericht05.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 22 L 904/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0505.22L904.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 3031/22.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. März 2022 wird für drei Monate angeordnet. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Antragsteller zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 3/4.
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