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29 K 1724/20.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-09, 29 K 1724/20.A
29 K 1724/20.AVerwaltungsgericht09.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-09
Aktenzeichen: 29 K 1724/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0509.29K1724.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00. N. 2020 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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