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12 L 1073/22.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-05-25, 12 L 1073/22.A
12 L 1073/22.AVerwaltungsgericht25.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 12 L 1073/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0525.12L1073.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers nach Bulgarien vorläufig bis zur Entscheidung im Klageverfahren 12 K 3479/22.A nicht erfolgen darf.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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