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4 L 1637/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-10-05, 4 L 1637/22
4 L 1637/22Verwaltungsgericht05.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-05
Aktenzeichen: 4 L 1637/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1005.4L1637.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 0. Dezember 2021 – Reg.-Nr.: 00-XX-0000/21 – in der Fassung der Baugenehmigung (veränderte Ausführung) vom 00. Mai 2022 – Reg.-Nr.:00-XX-0000/22 - erhobenen Klage 4 K 2819/22 wird angeordnet.
Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen und die Gerichtskosten je zur Hälfte sowie ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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