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5 K 5337/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-14, 5 K 5337/22
5 K 5337/22Verwaltungsgericht14.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: 5 K 5337/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1214.5K5337.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 30. Juni 2022 verpflichtet, in den für den Kläger neu auszustellenden Personalausweis den Künstlernamen „Y. “ einzutragen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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