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6 L 2430/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-12-16, 6 L 2430/22
6 L 2430/22Verwaltungsgericht16.12.2022
Ein Verkehrspilot, der sich einer Reichsbürgergruppierung anschließt und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes in Abrede stellt, besitzt nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 6 L 2430/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1216.6L2430.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW; § 7 Abs. 1, Abs. 1a Satz 1, Satz 3, Satz 4 Nr. 3 LuftSiG
Ein Verkehrspilot, der sich einer Reichsbürgergruppierung anschließt und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes in Abrede stellt, besitzt nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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