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16 K 70/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-02-22, 16 K 70/22
16 K 70/22Verwaltungsgericht22.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-22
Aktenzeichen: 16 K 70/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0222.16K70.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung Düsseldorf vom 0. Dezember 2021 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 00. Juli 2021 erneut zu entscheiden, soweit es mit dem o.g. Bescheid die Förderfähigkeit der zu Fixkostenposition 14 im April 2021 geltend gemachten Kosten für die Erneuerung eines Fußbodens abgelehnt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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