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28 K 5593/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-03-06, 28 K 5593/21
28 K 5593/21Verwaltungsgericht06.03.2023
1. Der Nachbarschutz eines außerhalb der Grenzen des Plangebiets liegenden Grundstücks bestimmt sich bundesrechtlich prinzipiell (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme.2. Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes lässt für sich genommen nicht darauf schließen, dass der Plangeber das für die Annahme eines solchen Anspruchs notwendige bodenrechtliche Austauschverhältnis herstellen wollte.3. Die nach § 1 Abs. 4 ff. BauNVO gliedernden Festsetzungen haben aus sich heraus grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung.
Entscheidungsdatum: 2023-03-06
Aktenzeichen: 28 K 5593/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0306.28K5593.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: BauNVO § 1 Abs 4
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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