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16 K 591/23•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-03-07, 16 K 591/23
16 K 591/23Verwaltungsgericht07.03.2023
lebensmittelrechtliche Anordnung der Betriebsschließung (sign.)Bei mutwilliger Klageerhebung entspricht es nach Hauptsacheerledigung der Billigkeit, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 16 K 591/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0307.16K591.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: VwGO § 161 Abs. 2
lebensmittelrechtliche Anordnung der Betriebsschließung (sign.)Bei mutwilliger Klageerhebung entspricht es nach Hauptsacheerledigung der Billigkeit, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
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