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2 L 2805/22•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-05-11, 2 L 2805/22
2 L 2805/22Verwaltungsgericht11.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: 2 L 2805/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0511.2L2805.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die am H. -C. -Berufskolleg E. zu besetzende Stelle des Schulleiters (Oberstudiendirektor/in, A 16 LBesO A NRW) mit der Beigeladenen oder einem anderen Mitbewerber zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 25.000,- € festgesetzt.
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