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18 K 2787/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-07-10, 18 K 2787/21
18 K 2787/21Verwaltungsgericht10.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-10
Aktenzeichen: 18 K 2787/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0710.18K2787.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.
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