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28 K 7588/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-11-16, 28 K 7588/21
28 K 7588/21Verwaltungsgericht16.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-16
Aktenzeichen: 28 K 7588/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1116.28K7588.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Eintragung vom 00. März 2021 in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Beklagten, Teil B – Bodendenkmäler laufende Nummer 00/00 – „Römisches Legionslager Novaesium und Römisches Auxiliarlager“ unwirksam ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagte zu je 50 %, jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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