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14 K 2553/23.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2023-12-04, 14 K 2553/23.A
14 K 2553/23.AVerwaltungsgericht04.12.2023
Belehrung gegen Empfangsbestätigung
Entscheidungsdatum: 2023-12-04
Aktenzeichen: 14 K 2553/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:1204.14K2553.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 33 Abs. 4 AsylG
Belehrung gegen Empfangsbestätigung
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00. März 2023 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Hö
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