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29 L 776/24.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2024-04-12, 29 L 776/24.A
29 L 776/24.AVerwaltungsgericht12.04.2024
1. Die Aufnahmebedingungen für Asylantragsteller in Belgien weisen für die Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen auf. 2. Für die Beurteilung, ob aus systemischen Schwachstellen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK folgt, sind alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (hier: abgelehnt).
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 29 L 776/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0412.29L776.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 29 AsylG; § 34a AsylG; Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO; Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK
Die Aufnahmebedingungen für Asylantragsteller in Belgien weisen für die Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen auf.
Für die Beurteilung, ob aus systemischen Schwachstellen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK folgt, sind alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (hier: abgelehnt).
Der Antrag wird abgelehnt
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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